Frage 2

Das Brandenburger Brand- und Katastrophenschutzgesetz stammt aus dem Jahre 2004 und wurde letztmalig 2019 novelliert. 2019 sind viele notwendige Anpassungen, resultierend aus den Ergebnissen der damaligen Regionalkonferenzen des LFV BB e.V., nicht vorgenommen worden. Durch die Entwicklung des Brand- und Katastrophenschutzes im Land entspricht das Gesetz nicht mehr den aktuellen Ansprüchen.

 

Unterstützen Sie die dringend notwendige Novellierung des BbgBKG
und weisen sie der Novellierung einen vorrangigen Stellenwert zu?

 

 

Die Kameradinnen und Kameraden im Brand- und Katastrophenschutz haben ein Recht darauf, auf der Grundlage rechtssicherer und aktueller Normen zu handeln. Deshalb sehen wir es als wichtige Aufgabe an, das Brandenburger Brand- und Katastrophenschutzgesetz fortlaufend auf dem aktuellen Stand des Rechtes zu halten. Zudem müssen wir die Möglichkeit ergreifen, die Veränderungen im technischen und datenschutzrechtlichen Bereich einzuflechten sowie weitere Schritte von Bürokratieabbau vorzunehmen.

Die letzte Novellierung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutz-gesetzes im Jahr 2019 war recht umfangreich. Wir stehen heute vor völlig neuen Herausforderungen vor allem im Bereich des Katastrophenschutzes. Deswegen sollte in der kommenden Legislaturperiode eine Novellierung des Brandenburgischen Brand – und Katastrophenschutzgesetzes geben. Im Bereich des Brandschutzes sind Organisationsfragen zur Gliederung von Ortsfeuerwehren, zur Regelung von Doppelmitgliedschaften in Hilfsorganisationen, zur Verbesserung des Versicherungsschutzes, zum Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz und zur Verbesserung der Freistellungsmöglichkeiten zu regeln.

Es ist immer unser Anspruch, die Gesetze aktuell und auf dem neuesten Stand zu halten sowie veränderte Rahmenbedingungen auch im gesetzlichen Normenwerk zu
berücksichtigen. Von daher sind wir immer bestrebt, notwendige Novellierungen
vorzunehmen.

Ja, wir wollen ebenfalls eine Novellierung des Brandenburger Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. So soll u.a. eine Löschflugzeustaffel oder andere Hilfsmittel (Löschhilfsmittel) aus der Luft mit aufgenommen werden. Um die Kameraden z.B. in sog. rote Zonen effektiv zu schützen, wo eine Munitionsbergung dort nicht vorgesehen ist und eine anderweitige Brandbekämpfung nicht möglich ist.

Ja, eine Novellierung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes betrachten wir als eine vorrangige Aufgabe der kommenden Legislaturperiode. Die Rahmenbedingungen für den Brand- und Katastrophenschutz haben sich in den letzten Jahren verändert – nicht zum Besseren. Die Klimakatastrophe bringt eine Häufung von Extremwettersituationen mit sich, die immer häufiger bis hin zum Katastrophenfall führen. Während wir die weitere Verschärfung der Klimakrise durch konsequenten Klimaschutz eindämmen, müssen wir uns auch für das wappnen, was bereits nicht mehr abzuwenden ist.
Gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband, dem Technischen Hilfswerk und den Hilfsorganisationen wollen wir daher den Brand- und Katastrophenschutz im Land weiterentwickeln und an neue Anforderungen und veränderte Rahmenbedingungen anpassen.

Als Teil des Landtages sind wir uns unserer Verantwortung zur Verbesserung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Brand- und Katastrophenschutzes in Brandenburg bewusst und unterstützen vollumfänglich die kommunalen Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Der Rückgang der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im aktiven Bereich ist Anlass, die Attraktivität des Ehrenamtes zu steigern und neue Mitglieder zu gewinnen. Durch die Mitglieder wurde in den Regionalkonferenzen eindeutig gesagt, dass sie keine Bezahlung wollen, da sie ehrenamtlich tätig sind, und der Vorschlag für die Zahlung einer Jubiläumsprämie positiv aufgenommen wurde. Das Zahlen von Prämien ist aber nur ein Baustein. Die Nutzung von vorhandenen Möglichkeiten wie Erhöhung der Altersgrenze für Einsatzkräfte, Doppelmitgliedschaften in verschiedenen  Blaulichtorganisationen, Einsatz und Schulung von Kommunalbediensteten zur Absicherung der Tagesbereitschaft, und nicht zuletzt auch die Hinterbliebenenversorgung, sind weitere Möglichkeiten innerhalb der Kommunen.

Das Thema Stützpunktfeuerwehren hat sich bewährt, ist aber weiter auszubauen, insbesondere zur Sicherung der Tageseinsatzbereitschaft und der fachlichen Absicherung der Einsätze. Hier kommt den verantwortlichen Einsatzleitern eine hohe und besondere Verantwortung zu. Wir wissen natürlich, dass dies nicht nur nebenberuflich und in der Freizeit abzusichern ist. Die berufliche Absicherung der Kreisbrandmeister ist hier in hohem Maße zu beachten.

Das Thema LSTE wird je nach Situation unterschiedlich bewertet. Fakt ist, die LSTE hat eine zentrale Bedeutung im System der Aus- und Weiterbildung der Feuerwehren und ihrer Führungskräfte. Hier darf es generell keine Abstriche bei der Erbringung der notwendigen Leistungen auf allen Ebenen geben. Wir unterstützen uneingeschränkt die perspektivische finanzielle Sicherung des Brand- und Katastrophenschutzes unter Beachtung der möglichen Förderstrategien, die weitere Entwicklung der Brandschutzerziehung und in diesem Zusammenhang die Ausbildung der Lehrkräfte an den Schulen und Kitas sowie die weitere Entwicklung der Ausbildung im Unterrichtsfach „Feuerwehr macht Schule". Wichtig ist hierbei, dass ein gleitender Übergang in den aktiven Dienst gesichert werden muss. Wir erwarten von Landesregierung und  Bundesregierung die Umsetzung rechtlicher Maßnahmen und/oder Verschärfung dieser bei Angriffen auf die Mitglieder der Blaulichtorganisationen. Retter dürfen nicht zu Opfern werden.