Frage 2
2) Durch die Notwendigkeit struktureller Veränderungen ist die Förderstrategie im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes neu auszurichten.
a) Wie stehen Sie zur Etablierung einer Flächenförderung bei gleichzeitig angepassten Förderquoten?
b) Sind längere Förderperioden angedacht, um die Planungssicherheit der Feuerwehren bzw. der Träger des Brandschutzes zu erhöhen?
c) Ist es angedacht, die derzeitige Förderrichtlinie Stützpunktfeuerwehren auch für eine kontinuierliche Förderung öffentlichen Feuerwehren mit besonderen Aufgaben (z.B. Bundesautobahnen und Bundesstraßen) zu öffnen und die Förderquote entsprechend anzupassen?
d) Inwieweit ist es auf Grund angezeigter Bedarfe der Aufgabenträger notwendig, den Mittelansatz außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs zu erhöhen?
- Antwort der SPD-Fraktion
- Antwort der Fraktion DIE LINKE
- Antwort der CDU-Fraktion
- Antwort der AfD-Fraktion
- Antwort der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
a) Das Ministerium des Inneren sieht in seinem Maßnahmenpaket u.a. eine Neuausrichtung der Förderstrategie hin zur Etablierung einer Flächenförderung bei gleichzeitig angepassten Förderquoten vor. Von 2014 bis 2018 hat das Land Fördermittel für Einsatzfahrzeuge der Stützpunktfeuerwehren in Höhe von rund 26 Mio. Euro investiert. Von 2014 bis 2018 wurden damit 150 Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr gefördert. Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) wurden und werden zur Stärkung der Feuerwehrinfrastruktur Projekte der Kommunen mit insgesamt 35 Mio. Euro aus Landesmitteln bedarfsgerecht gefördert. Die SPD steht dem Vorschlag einer Neuausrichtung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
b) Wir werden uns als SPD auch eine längere Geltungsdauer der entsprechenden Förderrichtlinien einsetzen.
c) Im Zusammenhang mit der Fragestellung unter a) und b) ist für die SPD auch zu entscheiden, wie besondere Aufgaben örtlicher Feuerwehren (z.B. auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen) in der Förderung am besten berücksichtigt werden können.
d) Für eine Erhöhung des Mittelansatzes außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs besteht aus Sicht der SPD derzeit kein Anlass. Damit die Kommunen als Träger des Brandschutzes auch weiterhin in der Lage sind, ihre Verpflichtung zu erfüllen, werden wir die Finanzkraft unserer Kommunen weiter stärken. Den kommunalen Anteil an den Landeseinnahmen erhöhen wir stufenweise auf 22,43 Prozent. Damit erhalten die Kommunen in den Jahren von 2019 bis 2022 insgesamt rund 800 Mio. Euro mehr Mittel. Zudem werden wir auch zukünftig finanzschwache Kommunen bei der Finanzierung ihrer Feuerwehren unterstützen.
a) Eine solche pauschale Flächenförderung kann dann in Betracht kommen, wenn mit der Fläche eine entsprechende Gefährdung einhergeht, auf die spezifisch zu reagieren ist. Ein Beispiel kann die Waldbrandvorsorge sein, wobei die grundsätzliche Zuständigkeit der Kommunen beibehalten werden soll. Hier hatte bspw. Nuthe-Urstromtal auf einen solchen Bedarf hingewiesen.
b) Grundsätzlich sind längere Förderperioden für eine Planungssicherheit bei den Aufgabenträgern sicherlich günstiger. Allerdings ist der Haushaltsgesetzgeber durch das Haushaltsrecht Grenzen unterworfen. Die Umsetzung des Stützpunktförderkonzepts oder des kommunalen Investitionsprogrammes halten wir für bewährte Förderinstrumente.
c) Gerade für den Bereich der umfangreichen Einsätze auf den Bundesautobahnen werden wir uns für eine Beteiligung des Bundes einsetzen. Zugleich geben wir zu bedenken, dass die örtlichen Zuständigkeiten auch künftig gelten sollen. Weiterhin hat die neue Förderkonzeption des Landes die Möglichkeiten der Kommunen zur Beschaffung deutlich erweitert.
d) Grundsätzlich soll der Mittelansatz im Kommunalen Finanzausgleich so ausgestaltet sein, dass die Kommunen damit ihre Aufgaben erfüllen können. DIE LINKE hat dafür bereits in der zu Ende gehenden Wahlperiode die Voraussetzungen geschaffen: Brandenburgs Kommunen erhalten 2020 insgesamt 1,964 Milliarden Euro an Schlüsselzuweisungen, das sind 88 Millionen Euro oder 4,7 Prozent mehr als 2019. Aufgrund der schrittweisen Erhöhung der sog. Verbundquote, dem Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes, auf 22,43 % werden den Kommunen zwischen 2019 und 2022 Zuweisungen vom Land in Höhe von 9,48 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
a) Die verstärkte finanzielle Unterstützung der Träger des Brand- und Katastrophenschutzes durch das Land soll im Rahmen einer systematischen Bedarfserfassungsplanung erfolgen, um die Neubeschaffung und Modernisierung der Ausrüstung der Feuerwehren zu beschleunigen. In Anlehnung an bestehende Regelung anderer Bundesländer sollten in diesem Kontext auch in Brandenburg entsprechende Gebietsflächen der Träger des Brandund Katastrophenschutzes berücksichtigt werden.
b) Zum Teil sind die momentanen Förderzeiträume ungeeignet. Im Sinne einer besseren Planbarkeit sollten grundsätzlich längerfristige Förderzeiträume etabliert werden.
c) Die geltende, für Stützpunktfeuerwehren anzuwendende Förderrichtlinie sollte grundsätzlich so gestaltet werden, dass auch Feuerwehren mit besonderen Aufgaben entsprechend ihres Bedarfes aufgabenentsprechende Zuwendungen erhalten. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die folgende Frage 2d verwiesen.
d) Den Mittelansatz außerhalb des kommunalen Finanzausgleiches gilt es zu erhöhen. Wir fordern, dass – so wie im Freistaat Sachsen – künftig ein ständiger, ausreichend ausgestatteter und flexibler Haushaltstitel „Zuwendungen an Kommunen zur Förderung der Feuerwehren“ im Einzelplan des für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministeriums verankert wird. Dieser Haushaltstitel richtet sich an alle Feuerwehren und ist nicht nur auf Stützpunktfeuerwehren beschränkt. Die finanzielle Ausstattung dieses Haushaltstitels soll mindestens die jährlichen Einnahmen aus der Feuerwehrsteuer umfassen, die in den vergangenen Jahren zwischen 10 Millionen und 13 Millionen Euro betrugen.
a) Ob eine Flächenförderung das Allheilmittel ist, bleibt abzuwarten, hier streiten sich die Geister. Allerdings muss jede Maßnahme ergriffen werden, die es uns ermöglicht, die Ehrenamtler der Feuerwehren zu unterstützen und die die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren erhält und gegebenenfalls erhöht.
b) Förderperioden sollten möglichst lange andauern, um die Planungssicherheit für die Wehren und die kommunalen Aufgabenträger hinsichtlich der Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, zu halten.
c) Das Model Stützpunktfeuerwehren hat sich größtenteils bewährt und sollte möglichst weiter intensiviert werden. Nach unserer Auffassung muss die Lage vor Ort bei den Wehren mit besonderen Aufgaben im Einzelnen angeschaut werden und von Seiten des Landes aus muss unterstützend gehandelt werden, wenn sich Handlungsbedarf abzeichnet - auch hinsichtlich des weiteren Ausbaus und der weiteren Spezialisierung dieser Wehren.
d) Die finanziellen Mittel müssen definitiv angehoben werden, um den Finanzausgleich der Kommunen gerechter zu gestalten. Von unserer Seite aus werden wir in der nächsten Legislaturperiode und darüber hinaus, auf jeden Fall den Feuerwehren und Rettungsdiensten unterstützend zur Seite stehen, da wir die Notwendigkeit des Wiederaufbaues und der personellen Verstärkung der Feuerwehren und des Rettungsdienstes als sehr wichtig erachten, um die schweren und vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft bewältigen zu können.
a) Wir sind aufgeschlossen für Veränderungen in der Förderpraxis. Die Stärkung der Feuerwehrinfrastruktur muss weiter vorangetrieben werden.
b) Brandenburg muss in seiner Förderpraxis Planungssicherheit gewährleisten. Vorhandene Spielräume wollen wir nutzen und bewährte Programme zur Modernisierung der Einsatztechnik und Infrastruktur fortführen.
c) Gerade an den hier angesprochenen Einsatzschwerpunkten ist die Belastung für die bisherigen Strukturen teilweise über Gebühr hoch. Wir sind daher offen für eine Diskussion um die Anpassung der entsprechenden Förderquoten, um die Feuerwehren für diese Herausforderungen besser zu wappnen. Gerade an Autobahnen muss aber auch der Bund mehr Verantwortung übernehmen.
d) Insbesondere die Waldbrände aus 2018 und 2019 haben vor Augen geführt, dass lokale und regionale Strukturen teilweise überlastet sind und der notwendige Finanzaufwand regional und von Jahr zu Jahr stark schwankt. Land und Kommunen müssen gemeinsam ein tragfähiges Konzept entwickeln und problembezogen – also etwa mit Sondermitteln für große Waldbrandereignisse – reagieren. Hierfür muss auch das Land entsprechende Mittel vorhalten.