Frage 3
3) Eine fortschreitende Digitalisierung ist im Brand- und Katastrophenschutz notwendig.
a) Wie stehen Sie zu einer Weiterentwicklung der Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) zu einem Kompetenz- und Innovationszentrum?
b) Wie beurteilen Sie die Einführung einer einheitlichen Software im Brand- und Katastrophenschutz unter Federführung der LSTE?
c) Ist es auf Grund zunehmender komplexer Aufgaben (neuer Ausbildungserfordernisse und Methoden, der Prüfaufgaben im Feuerwehrtechnischen Bereich, zunehmender Verwaltungsaufgaben z.B. Prämiengesetz, koordinierender Funktion in der zentralen Beschaffung usw.) erforderlich, ein eigenes Institut/Landesamt für den Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes zu schaffen?
- Antwort der SPD-Fraktion
- Antwort der Fraktion DIE LINKE
- Antwort der CDU-Fraktion
- Antwort der AfD-Fraktion
- Antwort der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
a) Die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz gewährleistet insbesondere die Aus- und Fortbildung von Führungskräften sowie Sonderausbildungen. Sie ist in dieser Funktion bereits heute von herausgehobener Bedeutung für den Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg.
Voraussichtlich wird die LSTE künftig auch eine stärkere Rolle hinsichtlich der landesweiten Koordinierung und Standardisierung von Ausbildungsgängen haben. Möglich erscheint daher auch die Weiterentwicklung der LSTE zu einem Kompetenzzentrum im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, in dem die LSTE auch neben dem Bereich Aus- und Fortbildung (Säule 1) und technischen Serviceleistungen (Säule 2) auch weitere Sonderaufgaben (3. Säule) übernehmen könnte. Perspektivisch ist, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, auch die Weiterentwicklung zu einem Innovationszentrum vorstellbar.
b) Wo eine Vereinheitlichung von Software im Brand- und Katastrophenschutz für das Melde- und Berichtswesen bzw. das Einsatzmanagement sinnvoll ist, wird dies grundsätzlich durch die SPD unterstützt.
c) Inwieweit im Rahmen der oben genannten Weiterentwicklung die Gründung eines Institutes oder Schaffung eines eigenen Landesamtes erforderlich wäre, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden.
a) Die LSTE muss das Kompetenz-und Innovationszentrum für den Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg sein.
b) Das muss die jeweils zuständige Fachebene entscheiden.
c) Das ist eine Entscheidung, die im zuständigen Ministerium bewertet und entschieden werden muss. Hier sollte man die Erfahrungen anderer Bundesländer vor einer solchen Entscheidung einbeziehen.
a) Die Weiterentwicklung der LSTE zu einem Kompetenz- und Innovationszentrum begrüßen wir ausdrücklich. Diese ist dringend erforderlich, um dem hohen Bedarf an Aus- und Fortbildungen gerecht zu werden. Hierfür werden wir die entsprechenden Ausbildungskapazitäten deutlich erhöhen. Das Personal der LSTE soll in den kommenden Jahren um insgesamt mindestens 10 zusätzliche Stellen aufgestockt werden. Auch die Einrichtung eines weiteren Standortes und weitere regionale Fortbildungsangebote in den Feuerwehrtechnischen Zentren und Online-Kurse sind wichtige Ansatzpunkte für eine bessere Aus- und Fortbildung.
b) Eine einheitliche Software mit vielfältigen Anwendungsmodulen bietet große Vorteile für die Angehörigen des Brand- und Katastrophenschutzes. Sie unterstützt u.a. den onlinebasierten Austausch von Datensätzen, trägt zur vereinfachten Erhebung statistischer Daten bei und führt zu optimierten und effizienten Verwaltungsabläufen und Bürokratieabbau. Wichtig ist die Schaffung digitaler Schnittstellen von den Feuerwehren zu den Verwaltungen im Landesverwaltungsnetz, welche die Software unterschiedlicher Anbieter zur Administration der Feuerwehren kompatibel macht. Eine diesbezügliche Federführung der LSTE begrüßen wird. Hierfür müssen der LSTE finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
c) Die immer größer werdende Bedeutung des Brand- und Katastrophenschutzes in Brandenburg sowie das sehr hohe Anforderungsniveau an die Mitglieder und Mitarbeiter erfordert gleichermaßen entsprechende Kapazitäten innerhalb der Landesverwaltung. Die Schaffung eines eigenen Institutes bzw. Landesamtes für den Brand- und Katastrophenschutz stellt eine Option dar, gleichermaßen wie auch die Schaffung höherer Kapazitäten (größere Verwaltungseinheit) innerhalb des zuständigen Ministeriums. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Verwaltungseffizienz ist die geeignete Form zu ermitteln. Hierbei sollte auch der Aspekt der Schaffung eines weiteren Standorts der LSTE einbezogen werden (siehe auch Antwort auf die Frage 3a).
a) Die LSTE muss gerade in Hinsicht auf die immer zunehmende Digitalisierung besser aufgestellt werden, wir würden es für gut erachten, wenn auch eine Aufstockung des Personals gerade in den Bereichen IT, Digitalen Funk und ähnlichen Bereichen vorgenommen werden könnte.
b) Viele Gemeinden und Städte in Brandenburg haben sich in den letzten Jahren teure Software angeschafft, es muss um bereichsübergreifende Gefahrensituationen und Großschadenslagen erfolgreich meistern zu können, eine landesweite Vereinheitlichung der Software angestrebt werden, die den kommunalen Aufgabenträgern verpflichtend zu Verfügung gestellt werden müssen - für die Kommunen und Kreise kostenlos.
c) Die letzten Großschadenlagen haben aufgezeigt, dass wir in Brandenburg dringend ein solches Landesamt brauchen, das nicht durch Politiker besetzt ist, sondern durch Fachleute mit Erfahrung im praktizierten und theoretischen Brand- und Katastrophenschutz. In Treuenbrietzen und auch in Jüterbog sind eklatante Mängel zu Tage getreten, die vermeidbar sind, aber durch Ehrenamtliche so nicht mehr allein zu stemmen sind. Hier ist es notwendig, einen Pool an professionellen und hauptamtlichen Kräften mit Sondervollmachten zu schaffen, um zukünftig der geschwächten Personaldecke der Ehrenamtlichen Rechnung zu tragen und diese weitgehend in dem Bereich Gesamteinsatzleitung zu entlasten. Diesem Amt sollten auch die sogenannten Waldbrandeinheiten und Katastrophenschutzeinheiten der Freiwilligen in dem Fall, das der Katastrophenfall ausgerufen wird, angegliedert und für die Zeit des Einsatzes unterstellt werden. Ebenso sollte dieses zu schaffende Amt im Katastrophenfall für die Versorgung der eingesetzten Kameraden verantwortlich sein. Bei den Aufgabeneinzelheiten für ein solches eigenständiges Amt würden wir uns über Ihre Mitarbeit sehr freuen, um auch hier nicht nur der Politik das Feld zu überlassen, sondern den erfahrenen Kameraden, die wissen, was gebraucht wird.
a) Die Digitalisierung wird auch den Brand- und Katastrophenschutz verändern. Dafür müssen Kompetenzen ausgebaut werden und es müssen Kapazitäten vorgehalten werden, die die Erprobung und das Beschreiten innovativer Wege ermöglichen. Eine Weiterentwicklung der LSTE zum Kompetenz- und Innovationszentrum kann ein Weg sein, angesichts zunehmenden Fachkräftemangels müssen aber auch Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen ins Auge gefasst werden.
b) Der Einsatz von einheitlicher bzw. mindestens miteinander kompatibler Software ist unverzichtbare Voraussetzung, um nicht im Digitalen das zu erzeugen, was uns gerade im überregionalen Einsatzgeschehen als „Westenwahn“ begegnet: Das Arbeiten verschiedener Einheiten mit unterschiedlichen Kennzeichnungen und Codes. Einsatztechnik und Einsatzführung werden zunehmend digitaler und müssen im Einsatzfall auch in der Zusammenarbeit unterschiedlicher Einheiten reibungslos funktionieren. Hier muss frühzeitig auch über den Tellerrand unseres Bundeslandes hinausgeschaut werden.
c) Den wachsenden Herausforderungen im Brand- und Katastrophenschutz muss auch mit einer Anpassung der Strukturen begegnen. Ob dafür ein eigenes Institut oder eine Stärkung bestehender Einrichtungen und Abteilungen geeigneter ist können wir noch nicht abschließend bewerten.