Frage 4

4) In Brandenburg gibt es für die Funktionen der Aufsicht über die Feuerwehren mit dem Landesbranddirektor und den Kreisbrandmeistern drei unterschiedliche Varianten der Aufgabenwahrnehmung– ehrenamtlich, anteilmäßig haupt- und ehrenamtlich oder hauptamtlich.

a) Ist es angesichts steigender Gefahrenpotenziale, vermehrter Langzeitlagen, Verringerung der Anzahl verfügbarer Einsatzkräfte und der Anforderungen des Bundes im Bevölkerungsschutz erforderlich, landesweit einheitliche Strukturen im Hauptamt zu schaffen?

b) Sollten hauptamtliche Kreisbrandmeister (Kreisbrandräte) über eine einheitliche Qualifizierung (höherer feuerwehrtechnischer Dienst) verfügen?

c) Benötigen hauptamtliche Führungspositionen auf Kreis- und Landesebene eine enge Verbindung zu den zu 96% ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren?

d) Können ehrenamtliche Stellvertreter hauptamtlicher Kreisbrandräte bzw. der Landesbranddirektion besagte enge Verbindung zum Ehrenamt leisten?

a) und b) Der Bericht des Ministeriums des Inneren regt an, die Ausübung der Sonderaufsicht durch die Landkreise und das Land weiter zu verbessen und dafür die Funktionen des Landesbranddirektors und des neu zu schaffenden Kreisbrandinspektors zu stärken. Dafür ist die Schaffung eines Hauptamtes ebenso wie die einheitliche Qualifizierung des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes sicherlich eine Möglichkeit.

c) Die SPD geht davon aus, dass hauptamtliche Führungskräfte selbstverständlich eine enge Verbindung zu den ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren pflegen.

d) Es ist nach Überzeugung der SPD Aufgabe aller Amtsträger, die enge Verbindung zu den Ehrenamtlichen zu pflegen.

a) Eine solche Entscheidung ist durch die jeweils zuständigen Kommunen bzw. Landkreise zu treffen. Die Kommunen haben die Aufgabe des Brand- und Katastrophenschutzes zu erfüllen. Gleichzeitig werden wir angesichts der Entwicklung in den vergangenen Jahren (Tageseinsatzbereitschaft) mehr und mehr hauptamtlich besetzte Strukturen sehen.

b) Eine solche zwingende Verbindung zwischen einer (hauptamtlichen) Tätigkeit und einer entsprechenden Qualifizierung erscheint sinnvoll, für zwingend erforderlich halten wir sie nicht.

c) Ja, selbstverständlich benötigen Führungspositionen eine gute Verbindung zu den Kameradinnen und Kameraden in den Freiwilligen Feuerwehren. Diese enge Verbindung hängt aber nicht einzig und allein von einer hauptamtlichen Tätigkeit ab. Ebenso wichtig ist ein guter Kontakt zu den Aufgabenträgern.

d) Ja, das können sie als Stellvertreter grundsätzlich. Uns sind sehr wohl Beispiele im Land für eine solche gute Tätigkeit bekannt. Vorrang sollte die fachliche Beratung des Aufgabenträgers haben.

a) Ja. In Zukunft soll es landesweit nur noch hauptamtliche Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister geben. Zudem muss das Land die kommunale Ebene und die Hilfsorganisationen bei der Einrichtung von hauptamtlichen Ehrenamtskoordinatoren finanziell unterstützen.

b) Grundsätzlich sollten Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister über die notwendige Fachkunde und Erfahrung im feuerwehrtechnischen Bereich zur Ausübung ihres Amtes verfügen. Eine einheitliche Qualifikation erscheint sinnvoll. Diese sollte der des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes entsprechen, in Landkreisen mit Berufsfeuerwehren der des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes. Es bedarf einer entsprechenden Ausgestaltung mit Augenmaß, wie gegebenenfalls die im Amt befindlichen Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister ohne diese formellen Voraussetzungen entsprechend qualifiziert werden können.

c) Die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden bilden das Rückgrat der Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg. Insofern sind ständiger Austausch und Informationsfluss zwischen hauptamtlichen Führungskräften (auch mittelbar) und Vertretern der örtlichen und ehrenamtlich aktiven Wehren unerlässlich.

d) Ja. Die ehrenamtlichen Stellvertreter der Kreisbrandmeister können diese enge Verbindung zum Ehrenamt nach unserer Auffassung grundsätzlich leisten. Jedoch müssen hierfür entsprechend der Gegebenheiten des jeweiligen Landkreises geeignete Formen gewählt werden, um die ehrenamtlichen Stellvertreter zeitlich nicht zu überfordern. So sollte die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter in Abhängigkeit von der Anzahl zu betreuender Ortswehren und des notwendigen Fahrt- und Zeitaufwandes bestimmt werden. Die Ehrenamtlichkeit der Stellvertreter trägt auch zur besseren Akzeptanz und Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Vertretern der Ortswehren bei.

a) Wie oben bereits geschrieben, würden wir es unterstützen und begrüßen, wenn wir mehr hauptamtliche Strukturen schaffen um nicht nur die Aufsicht, sondern auch die Unterstützung der Freiwilligen besser gewährleisten zu können. Diese Maßnahmen sollten unserer Auffassung nach direkt vom Land finanziert werden, um diese auch effizient gestalten zu können und die Kommunen bei den immensen Kosten zu entlasten.

b) Wir müssen unseren Kreisbrandmeistern und Ihren Stellvertretern das bestmögliche Rüstzeug mitgeben, um vernünftige und qualifizierte Arbeit leisten zu können.

c) Hier ist leider immer wieder festzustellen, dass die enge Bindung nicht allerorts vorhanden ist, das mag an den einzelnen ausführenden Personen liegen oder aber auch an ihren vielfältigen Aufgaben. Hierbei ist es wichtig, nicht nur Gemeinde und Stadtbrandmeistertagungen abzuhalten, sondern sich auch öfter mal vor Ort blicken zu lassen! Viele Kameraden, die teilweise schon sehr lange dabei sind, haben während ihrer Dienstzeit nicht einmal den Landesbranddirektor oder den Kreisbrandmeister zu Gesicht bekommen, hier gibt es enormen Handlungsbedarf. Gerade den freiwilligen Kameraden würde es mit Sicherheit sehr gut gefallen, ihren Kreisbrandmeister auch mal zu Gesicht zu bekommen.

d) Es sollte grundsätzlich darüber gesprochen werden, ob es nicht sinnvoll wäre, auch die Stellvertretenden Kreisbrandmeister hauptamtlich zu machen, da diese dann ihrer Aufgabe um einiges gerechter werden können und somit wieder mehr Nähe zu den ehrenamtlichen Kameraden hergestellt werden kann.

a) Mittelfristig wird zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft die weitere Unterfütterung von stark belasteten Freiwilligen Wehren und ihrer Aufsichten mit hauptamtlichen Kräften unvermeidbar sein. So unterschiedlich sich die Regionen Brandenburgs darstellen, so unterschiedlich wird aber auch die Antwort auf die jeweiligen Herausforderungen sein müssen.

b) Hierzu haben wir keine abschließende Position. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die jeweiligen Verwaltungen die Anforderungen kennen und damit auch die angemessene Qualifikation ihres Führungspersonals richtig beurteilen. Richtig ist aber auch, dass die Strukturen auch an dieser Stelle gestärkt werden sollten und eine Vereinheitlichung der Qualifizierung einen Baustein dazu darstellen kann.

c) Hauptamtliche Führungskräfte sollen ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden von Bürokratie entlasten und als verbindendes Element zwischen ihnen und den übergeordneten Strukturen dienen. Selbstverständlich müssen sie daher engste Verbindungen zur ehrenamtlichen Basis unterhalten, um deren Bedarfe wahrnehmen, bündeln und in ihrer Arbeit berücksichtigen zu können.

d) Wir sind der Überzeugung, dass dies vornehmlich von der fachlichen Qualifikation und der Einstellung der betreffenden Amtsinhaber*innen abhängt. In Verbindung mit den richtigen Rahmenbedingungen sollten wir auch Ehrenamtlichen zutrauen, Verantwortung zu übernehmen.