Frage 5
5) Die Brandschutzerziehung als Bildungsauftrag wird in Brandenburg in Abhängigkeit vom Willen und der finanziellen Ausstattung der Landkreise unterschiedlich erfüllt.
a) Sehen Sie eine Möglichkeit, dass das Land für jeden Landkreis bzw. für jede kreisfreie Stadt in Brandenburg je 2 Feuerwehrangehörige hauptamtlich für den wichtigen Aufgabenbereich der Brandschutzerziehung/Brandschutzsaufklärung, und der Koordinierung der Nachwuchsarbeit finanziert?
b) Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Feuerwehren mit zentralen Ansprechpartnern für diese wichtige Präventionsarbeit zu unterstützen?
- Antwort der SPD-Fraktion
- Antwort der Fraktion DIE LINKE
- Antwort der CDU-Fraktion
- Antwort der AfD-Fraktion
- Antwort der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Die SPD ist stolz auf die wachsende Zahl von aktiven Jugendfeuerwehrleuten in Brandenburg. Ihre Zahl hat sich beachtlich von etwa 11.300 im Jahr 2010 auf schon fast 14.300 im Jahr 2018 gesteigert. Wir danken allen daran Beteiligten von Herzen. Dieser Trend macht Hoffnung! Die SPD wird sich gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband weiter dafür einsetzen, die Brandschutzerziehung zu stärken. So wollen wir u. a. ein Wahlpflichtfach „Feuerwehr und Erste Hilfe“ an den weiterführenden Schulen einführen.
Im Rahmenlehrplan der Schul-Jahrgangsstufen 1 bis 10 können Projekte zur Brandschutzerziehung sowie zur Vermittlung von Kenntnissen des Selbstschutzes und der Ersten Hilfe gut berücksichtigt werden. Die entsprechende Rahmenvereinbarung schafft dafür einen guten Rahmen. Diese Möglichkeiten gilt es zu nutzen. Wie die Stärkung konkret weiter ausgestaltet werden kann, wird in enger Abstimmung mit den öffentlichen Trägern des Brandschutzes und den Schulträgern ausgestaltet werden müssen.
a) Das Land wird sich zur Gewinnung von Nachwuchs sowohl für die Freiwilligen Feuerwehren, aber auch die Hilfsorganisationen weiter engagieren müssen.
b) Für eine solche zentrale Unterstützung der Nachwuchsförderung sollte im Bereich der Landesregierung in jedem Ministerium ein entsprechender Kontakt zur Verfügung stehen, der solche spezifischen Belange der Nachwuchsförderung und -sicherung betreut.
a) Ziel sollte es sein, eine in den Kindertageseinrichtungen und Schulen des Landes Brandenburg gute und vergleichbare Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu gewährleisten. Die bestehende Rahmenvereinbarung zwischen dem LFV, dem MIK und dem MBJS stellt hierfür eine gute Basis dar. Wir wollen die Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzerziehung sowie Helferausbildung in Kindergärten und Schulen ausbauen. Dies umfasst auch die Durchführung der Truppmann-, Sprechfunker- und Atemschutzgeräteträgerausbildung in schulischen Arbeitsgemeinschaften. Die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen werden hierfür geschaffen.
b) Auf Landesebene sind entsprechende Ansprechpartner vorzusehen. Diese sollten als Schnittstelle zum LFV, MIK und MBJS fungieren. Die genaue Verortung und die Zuständigkeit dieser Ansprechpartner sind im Weiteren noch zu bestimmen.
a) Da Brandschutz Landesaufgabe ist und den Kommunen aufgelastet worden ist, sehen wir das Land auch hier in der Pflicht. Diese Aufgaben wurden von der Landesregierung in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt. Unserer Auffassung nach kann die Koordinierung über zu schaffenden Stellen, die dem Landesbranddirektor unterstellt werden, getätigt werden. Ebenso kann und sollte je ein zentraler Ansprechpartner beim Kreisbrandmeister angesiedelt werden.
b) Das bereits angesprochene Amt für Brand- und Katastrophenschutz sollte dann für die Präventionsarbeit auch die entsprechend geschulten Ansprechpartner stellen können. Weiterhin sollten wir die Möglichkeit in Betracht ziehen, das ehrenamtliche Personal, so zu schulen und mit ausreichend Lehrmaterial zu versehen, das die Präventionsarbeit in den Kommunen zur vollsten Zufriedenheit aller laufen könnte. Wir sind uns sicher, dass mehrere Kameraden in den Ämtern und Gemeinden diese Aufgaben freiwillig übernehmen würden.
a) und b) Die Rahmenlehrpläne ermöglichen es, Brandschutzerziehung in den Schulen zu leisten. Wie diese weiter verbessert werden kann, ist unter anderem mit den Schulträgern und natürlich auch mit Vertreter*innen der Feuerwehr zu diskutieren. Die Landesregierung muss sich daran beteiligen und gewährleisten auch für Themen der Brandschutzerziehung immer ansprechbar zu sein.