Frage 6
6) Bei der Gewinnung von Nachwuchs nimmt der Bereich Jugendfeuerwehr/Kinder in der Feuerwehr einen großen Raum ein.
a) Wie können Ihrer Auffassung nach die Schulzeiten in den Ganztagsschulen mit dem ehrenamtlichen Engagement von Schülerinnen und Schülern vereinbart werden?
b) Welche speziellen Hilfen für Kinder und Jugendliche mit (sprachlichem, kulturellem, körperlichem) Förderbedarf kann es geben, wenn es um die Inklusion vor Ort geht?
c) Was werden Sie allgemein unternehmen, um das Ehrenamt zu stärken und speziell die Motivation der Kameradinnen und Kameraden für Zusatzaufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit zu fördern?
d) Wie stehen Sie zur Freistellung von Betreuern durch ihren Arbeitgeber für Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit in den Feuerwehren?
- Antwort der SPD-Fraktion
- Antwort der Fraktion DIE LINKE
- Antwort der CDU-Fraktion
- Antwort der AfD-Fraktion
- Antwort der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Zu 6)
a) Veranstaltungen an Schulen müssen in Absprache mit dem Schulträger vereinbart werden. Es bestehen dabei verschiedene Möglichkeiten, die Nachwuchsgewinnung bzw. Mitgliederkampagnen der Feuerwehren und Hilfsorganisationen zu fördern, etwa im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Schulen (insbesondere bei solchen mit ganztägigen Angeboten). Vielfach wird dies an den Schulen bereits umgesetzt.
b) Die SPD ist der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche mit sprachlichem oder körperlichem Förderbedarf so weit wie möglich in die Angebote einbezogen werden sollen.
c) Zur Stärkung des Ehrenamtes in der „Blaulichtfamilie“ hat die SPD die Retterprämie eingeführt, um die Arbeit der Ehrenamtlichen entsprechend anzuerkennen. Auch für den (hoffentlich nie eintretenden) Todesfall im Einsatz haben wir Vorsorge für die Retterinnen und Retter in Brandenburg getroffen. Uns ist klar, dass kein Geld der Welt den Einsatz der Feuerwehren in unserem Land aufwiegt. Aber es soll kein Zweifel aufkommen daran, dass uns die Feuerwehr besonders am Herzen liegt.
d) Die SPD sieht die Freistellung von Freiwilligen Feuerwehrleuten durch ihre Arbeitgeber bei Einsätzen als notwendig an, um die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Gleichwohl ist die Freistellung auch eine Belastung für den Arbeitgeber. Insofern präferiert die SPD eine Freistellung soweit nötig, aber so gering wie möglich. Für die Betreuung von Aktivitäten der Kinder- und Jugendfeuerwehr sollten daher andere Lösungen gefunden werden.
a) Der Unterricht in einer Schule hat Vorrang vor allen anderen Dingen. In Ganztagschulen besteht aber prinzipiell die Möglichkeit, für die Gewinnung von Jugendlichen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren die Nachmittagsstunden zu nutzen. Wenn es thematisch passt, kann die Arbeit der Jugendfeuerwehren sicher auch in den Unterricht integriert werden, da es auch um Demokratieerziehung geht. b) Die Freiwilligen Feuerwehren werden sich, wie die ganze Gesellschaft, auf die Inklusion dieser Menschen einstellen müssen. Ein inklusiver Bildungsansatz sowie die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit speziellen Förderbedarfen schließen sich keineswegs aus. Wir wollen ein angemessenes, nichthierarchisches und demokratisches Eingehen der Schulen auf die vorhandene Heterogenität der Schüler*innen. Alle müssen gleichberechtigt dazugehören und teilhaben können. Dazu gehört eine grundlegend neue Lehr- und Lernkultur, die die Lernenden in ihrer Individualität respektiert und wertschätzt, die die Fähigkeiten jedes Einzelnen erkennt und fördert und zum bestmöglichen Lernerfolg führt. Das kann nur mit zusätzlichen Ressourcen, einer guten Ausstattung, qualifiziertem Personal – d.h. multiprofessionellen Teams - und Assistenzleistungen erfolgen. Die individuelle Förderung muss den Lernenden folgen, nicht umgekehrt.
c) Das Ehrenamt ist wichtiger Bestandteil für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen. Jede*r dritte Brandenburger*in ist freiwillig engagiert. Wir wollen eine Engagementstrategie des Landes, die gemeinsam mit allen Akteur*innen erarbeitet wird. Darin sollen vor allem die wirklichen Bedarfe und Wünsche zur Unterstützung des Ehrenamtes aufgenommen werden. Wir wollen das Ehrenamt weiter in beträchtlichem Umfang fördern. Nachdem wir 2018 einen Mobilitätszuschuss für Ehrenamtler*innen eingeführt und die Voraussetzungen für die ersten kreislichen Ehrenamts-Stützpunkte geschaffen haben, wollen wir in den nächsten Jahren die Förderbedingungen für das Ehrenamt noch effektiver und unbürokratischer gestalten. Im Bereich der Feuerwehren haben wir mit den Jubiläumsprämien einen großen Schritt zur Förderung und Unterstützung des Ehrenamtes getan. Wir setzen uns weiter für eine zügige Reform der Abgabenordnung des Bundes ein, denn ohne die Vorzüge des Abgabenrechts sind die Möglichkeiten von Vereinen und Verbänden erheblich eingeschränkt. Der Anwendungsbereich der Ehrenamtskarten muss erweitert werden. Wir wenden uns dagegen, dass die Ehrenamtsförderung auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird. Wir setzen uns dafür ein, dass Ehrenamtliche die notwendige Weiter- und Fortbildung bekommen.
d) Eine pädagogisch fundierte Betreuung ist wichtig, diese muss auch regelmäßig gesichert sein, um eine kontinuierliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu sichern. Dafür ist eine Freistellung durch den Arbeitgeber sehr hilfreich. Mit der Juleica steht ein Instrument für eine Freistellung von der Arbeit für die Mitarbeit in der Jugendarbeit zur Verfügung.
a) Die zeitliche Vereinbarkeit von Ganztagsschulbetrieb und ehrenamtlichen Engagement von Schülerinnen und Schülern gestaltet sich oftmals problematisch. Wir werden mit den beteiligten Akteuren nach Möglichkeiten suchen, um die Rahmenbedingungen entsprechen zu flexibilisieren. Die besondere Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit als Mittel der Nachwuchsgewinnung der Feuerwehren werden wir hervorheben.
b) Das Ziel, Inklusion im Bereich der Kinder-und Jugendarbeit im Brand- und Katastrophenschutz zu betreiben, begrüßen wir sehr. Nach konkreten und geeigneten Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten gilt es gemeinsam mit den beteiligten Verantwortungsträgern unter Würdigung jeweiliger Besonderheiten und Erfahrungen zu suchen.
c) Die Nachwuchsgewinnung stellt die Grundlage für den zukünftigen Brand- und Katastrophenschutz dar. Wir werden die Qualifikationsangebote für Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer ausweiten, um mehr Anreize für die Kameradinnen und Kameraden zu schaffen, sich in der Kinder- und Jugendarbeit zu engagieren. Hierfür wollen wir bessere Fortbildungsfreistellungen ermöglichen. Für die Kameradinnen und Kameraden, deren eigene Kinder während des Zeitraumes der ausgeübten Kinder- und Jugendarbeit betreut werden müssen, werden wir den Ersatz entstehender Kinderbetreuungskosten regeln.
d) Wir befürworten die Freistellung von Feuerwehrangehörigen durch die Arbeitgeber zum Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit ausdrücklich. Diese wollen wir entsprechend regeln.
a) Hier muss darüber nachgedacht werden, für die Jugendlichen, die in den Jugendabteilungen Dienst tun, ebenso wie den Kameraden der Einsatzabteilungen, die Möglichkeit zu geben, diese für die Dienstzeiten oder für besondere Anlässe wie Jugendlager oder ähnliches, von der Schule zu befreien, ohne dass den Jugendlichen Nachteile entstehen.
b) Unsere Meinung nach wäre es eine Möglichkeit, die Jugendwarte in Lehrgängen so zu schulen, dass diese die Kinder und Jugendliche, die dies betrifft, in besonderem Maße ausbilden können.
c) Mehr staatliche Anerkennung durch besondere Förderungen der Jugendwarte, sei es monetär oder durch anderweitige Vergünstigungen. In diesem Fall sollte Ihrerseits eine landesweite Befragung der Jugendwarte stattfinden und wir könnten dann zusammen die Auswertung vornehmen, um die Unterstützung und Würdigung zu finden, die gewünscht aber auch angemessen wäre.
d) Die Freistellung sollte gesetzlich geregelt werden und gegebenenfalls dem Arbeitgeber eine monetäre Entschädigung gezahlt werden durch die verantwortlichen Stellen. Hier bedarf es einer Regelung über das Brand und Katastrophenschutzgesetz.
a) Dieses Problem betrifft den gesamten Bereich der außerschulischen Freizeit-, Sport und Bildungsangebote, für das sich das Zeitfenster verringert, insofern diese Angebote nicht direkt in den Ganztag eingebunden werden. Im Rahmen des offenen Ganztags steht es Kindern und Jugendlichen frei, nachmittags auch andere außerschulische Angebote wahrzunehmen. Schwieriger gestaltet sich die Vereinbarung eines Angebots der Jugendfeuer/Kinder in der Feuerwehr mit dem gebundenen Ganztag. In beiden Fällen gäbe es die Möglichkeit einer Kooperation zwischen Schule und Feuerwehr, um die Angebote der Feuerwehr zu einem festen Bestandteil im Rahmen des Ganztags zu machen.
b) Wir setzen und für eine Gesetzesänderung ein, die allen Kindern und Jugendlichen mit Behinderung altersunabhängig einen Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung nach der Schule garantieren soll. Ein solches Angebot muss nicht zwingend im Hort realisiert werden, sondern könnte auch ein von Sonderpädagog*innen begleitetes Angebot der Jugendfeuerwehr sein. In gleichen Gesetz soll festgelegt werden, dass die Schülerbeförderung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung nicht nur die Beförderung zwischen der elterlichen Wohnung und der Schule, sondern auch die Beförderung zum und vom Angebot der Kindertagesbetreuung umfassen sollte.
c) Ein wertschätzender Umgang mit dem Ehrenamt ist unabdingbar. Wir unterstützen ein Prämiensystem, welches langjährig tätige Freiwillige im Brand- und Katastrophenschutz mit Einmalzahlungen in Zehnjahresstufen eine monetäre Anerkennung zuteilwerden lässt. Nicht hinnehmbar sind Unterschiede in der Hinterbliebenenversorgung. Ein Unfall im Ehrenamt darf nicht zu einem finanziellen Desaster führen. Hier wollen wir weiterhin für einen Ausgleich über den Landeshaushalt sorgen, bis Sozialversicherungssysteme angepasst sind. Wir wollen die Ehrenamtskarte, die es in Brandenburg seit 2013 gibt und von der viele Ehrenamtler*innen profitieren, attraktiver und bekannter machen sowie den Inhaber*innen vergünstigte Fahrten im öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg ermöglichen. Wer sich unbezahlt in die Dienste der Gesellschaft stellt, soll nicht auch noch für die vollen Fahrtkosten zu einer Fortbildung aufkommen müssen.
d) Wir wollen Arbeitgeber ermutigen, Ehrenamtliche für die Ausübung ihrer Tätigkeiten freizustellen und so das gesamtgesellschaftliche Engagement stärken. Da eine Freistellung immer auch eine Belastung für den Arbeitgeber darstellt, können verpflichtende Regelungen jedoch nur in äußerst engen Grenzen getroffen werden.