Frage 7

Die Jugendfeuerwehren sind ein wichtiger Bestandteil der Feuerwehren in unserem Land. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehren. Leider wird die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr im Prämien- und Ehrenzeichengesetz nicht berücksichtigt. Erst mit dem Eintritt in die Einsatzabteilung werden die Zeiten der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr anerkannt. Aus unserer Sicht sollten auch die Zeiten in der Jugendfeuerwehr anerkannt werden.
Die Arbeit in der Jugendfeuerwehr ist eine sehr aktive Zeit in der Freiwilligen Feuerwehr. Damit wird der Grundstein für die weitere Arbeit gelegt. Darüber hinaus kann die Anerkennung der Dienstzeiten junge Menschen motivieren, den Weg in die Jugendfeuerwehr zu finden.

 

Wie stehen Sie dazu, die Zeiten der Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr
im Prämien- und Ehrenzeichengesetz zu berücksichtigen?

 

 

Die mehr als 17.500 junge Menschen in den ca. 1.300 Jugendfeuerwehren in unserem Land sind die Zukunft unserer Freiwilligen Feuerwehr. Die Attraktivität des aktiven Engagements bereits in jungen Jahren ist aus unserer Sicht unerlässlich um auch in Zukunft die benötigten Kameradinnen und Kameraden zu gewinnen, die wir für die unerlässlichen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr in Brandenburg benötigen. Daher werden wir in der folgenden Legislaturperiode prüfen, inwieweit eine Anrechnung der Mitgliedschaftszeiten bei der Jungenfeuerwehr auf die Gesamtdienstzeit und die daraus resultierenden Prämien und Ehrenzeichen erfolgen kann.

Eine Berücksichtigung der Zeiten der Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr im Prämien- und Ehrenzeichengesetz ist eine sinnvolle Würdigung der ehrenamtlichen Aktivität und kann in Kombination mit unseren anderen Vorhaben zu Frage 1 zu einer besseren Wertschätzung und Attraktivität des Ehrenamtes beitragen.

Auch das ehrenamtliche Engagement Jugendlicher in der Jugendfeuerwehr ist besonders wichtig. Hier wird der Grundstein für eine Tätigkeit in der Feuerwehr gelegt. Wir freuen uns auf einen Austausch mit dem Landesfeuerwehrverband, um in der neuen Legislaturperiode auch notwendige Änderungen am Prämien- und Ehrenzeichen-Gesetz durchzuführen.

Wir sehen das Prämien- u. Ehrenzeitengesetz in der jetzigen Form ohnehin kritisch, weil es z.B. bei der pauschalisierten Aufwandsentschädigung nicht im eigentlichen Sinn die Arbeit, die Einsatzbereitschaft, das Risiko und die aufopferungsvolle Zeit gebührend berücksichtigt. Da es verschiedene Prämien für Zeitdauern der Zugehörigkeit gibt, würden wir die Anrechnung aber auch für die Mitgliedschaft in Jugendfeuerwehren sinnvoll finden.

Einer Weiterentwicklung des Prämien- und Ehrenzeichengesetzes stehen wir grundsätzlich offen gegenüber. Die Jugendfeuerwehr führt junge Menschen an die handwerklichen und mentalen Anforderungen des Feuerwehrdienstes, insbesondere aber an die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung heran.

 

Schon seit jeher wird bei der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr beachtet. Nach der neuen Prämienverordnung wird diese Zeit in die Prämierung nicht einbezogen. Man muss aber auch vermerken, dass ebenso Mitgliedschaften von Feuerwehrleuten über ihre aktive Dienstzeit hinaus, obwohl Tätigkeiten für die Feuerwehr erbracht werden, nicht in die Prämierung einbezogen werden. Wenn man das eine will, muss man das andere ebenfalls fordern. Die Motivation basiert zudem nicht immer nur auf Geld. Spaß, Verantwortung, Lob und Tadel können ebenfalls motivierend sein. Unbenommen davon ist die Möglichkeit, besondere Leistungen zu prämieren und damit Ansporn für andere zu schaffen.