Fördermittel für die Nachwuchsgewinnung

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 24 vom 26. Juni 2019 ist die „Richtlinie des MIK zur Förderung der Nachwuchsgewinnung im Brand und Katastrophenschutz und der Brandschutzerziehung im Land Brandenburg (BKS-Nachwuchsgewinnungsrichtlinie)“ in Kraft getreten.

Danach ist es jetzt möglich, auch Maßnahmen zu fördern, die bisher aus Lottomitteln nicht förderfähig oder nicht in diesen Größenordnungen möglich waren.

So können unter anderem Fahrzeuge und Schutzbekleidung für die Jugendfeuerwehr, Materialien der Brandschutzerziehung oder Sachkosten für Aktivitäten an Schulen wie beispielsweise „Blaulicht-Tage“ und ähnliches gefördert werden.

Die Fördermaßnahmen richten sich sowohl an die Nachwuchsgewinnung für die Jugendfeuerwehr als auch an die Nachwuchsgewinnung in den Hilfsorganisationen.

Nach Informationen des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) liegen derzeit bereits einige Anträge zur Förderung vor. Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Richtlinie und die erweiterten Fördermöglichkeiten noch nicht allen Trägern des Brandschutzes, in den Freiwilligen Feuerwehren und in den Einheiten des Katastrophenschutzes bekannt sind.

Noch bis zum September besteht die Möglichkeit, für 2019 entsprechende Anträge im MIK einzureichen.

Die Mitarbeiter im MIK beraten Sie gern im Vorfeld und sind bei der Antragstellung  behilflich.
Dazu können Sie sich telefonisch oder per Mail an:
Herrn Meyer ( Tel.: 0331 866 2822; E-Mail: peter.meyer@mik.brandenburg.de) oder an
Frau Koch (Tel.: 0331 866 2704; E-Mail: diana.koch@mik.brandenburg.de)
wenden.

Bitte informieren Sie die entsprechenden Stellen in Ihrem Zuständigkeitsbereich und weisen Sie auf die Fördermöglichkeiten hin.

Hier können Sie sich die Richtlinie und den Antragsvordruck herunterladen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.