Neues Prämien- und Ehrenzeichengesetz: „Starkes Signal für ehrenamtliches Engagement“
Brandenburgs Landesregierung bringt Prämien für langjähriges Engagement von Einsatzkräften auf den Weg. Für 2019 sind Gesamtausgaben von fast 15 Millionen Euro zu Gunsten ehrenamtlicher Kräfte geplant.
Das Kabinett stimmte am 8. Januar dem Entwurf über das neue Prämien- und Ehrenzeichengesetz zu. Der Landesfeuerwehrverband hatte sich unermüdlich für diesen Gesetzesentwurf stark gemacht. Verbandspräsident Werner-Siegwart Schippel beurteilt die Entwicklung positiv: „Das Engagement der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren begründet sich nicht auf einer ‚Entlohnung‘, sondern auf Leidenschaft und Selbstlosigkeit. Das Prämiensystem soll die Wertschätzung hervorheben und setzt ein wichtiges Zeichen für das Ehrenamt“ so Schippel.
Innenminister Karl-Heinz Schröter: „Ohne das freiwillige Engagement der Brandenburgerinnen und Brandenburger würde der Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land nicht funktionieren. Ohne den tausendfachen Einsatz in den Freiwilligen Feuerwehren, in den Einrichtungen des Katastrophenschutzes und beim Technischen Hilfswerk wäre unser Land nicht so gut vor Bränden und Katastrophen geschützt.“
Der Entwurf wird nun dem Landtag zu weiteren Beratungen zugeleitet.
Der Gesetzentwurf regelt erstmals die Gewährung von Jubiläumsprämien und von pauschaliertem Aufwandsersatz im Brand- und Katastrophenschutz. Zum einen soll es Jubiläumsprämien in Höhe von jeweils 500 Euro bei einer aktiven ehrenamtlichen Dienstzeit von zehn, 20, 30, 40 und 50 Jahren bei den Freiwilligen Feuerwehren und in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des THW geben. Zum anderen wird eine rechtliche Grundlage für die Zahlung eines Zuschusses zum Aufwandsersatz geschaffen. Dieser Zuschuss im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements soll jedes Jahr pauschal 200 Euro betragen. Geplant ist, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt.