Frage 17

Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes arbeitet ehrenamtlich und erhält dafür eine geringe monatliche Aufwandentschädigung. Die Vielzahl der Aufgaben erlaubt es nicht, dieses Amt auch zukünftig neben einer Berufstätigkeit auszuüben. Seit mehreren Jahren wird dieses Amt von qualifizierten Ruheständlern bekleidet. Es wird aber zunehmend schwieriger, geeignete Kandidaten dafür zu finden.

 

Werden Sie die Finanzierung einer Vollzeitstelle für den Präsidenten des LFV BB e.V. unterstützen?

 

 

In den vergangenen Jahren ist die Aufgabenbreite und -dichte sowohl für die einzelnen Kameradinnen und Kameraden als auch für den Präsidenten des LFV BB e.V. mehr und mehr angewachsen. Gerade in dieser Position ist ein qualifizierter Ansprechpartner für Gesellschaft und Politik unerlässlich. Dies sehen wir und erkennen wir ausdrücklich an. Deshalb werden wir in der kommenden Legislaturperiode gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband nach geeigneten Lösungen suchen, die der Ausübung dieses wichtigen Amts als Präsident oder Präsidentin des LFV BB e.V. gerecht werden.

Wir halten die derzeit bestehende Förderung des Landesfeuerwehrverbandes für ausreichend, um seine Aufgaben zu erfüllen.

Die Arbeit der Kameraden und Kameraden der Feuerwehr in Brandenburg ist besonders wichtig. Eine optimale Ausstattung wird von uns angestrebt, die der Arbeit des Landesverbandes gerecht wird. Wir werden diese auch weiterhin fördern und überlassen es dem Verband, selbst zu entscheiden, ob eine hauptamtliche Präsidentenstelle aus den Mitteln geschaffen werden soll oder nicht.

Ja, das ist sinnvoll im lichte der erheblichen Aufgaben. Aber dann bedarf es auch wie bei jeder hauptamtlichen Stelle einer öffentlichen Ausschreibung und einer Bestenauslese.

Diese Frage ist nicht mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten. Zu klären ist hier vor allem, wie die freiwillige und unabhängige Tätigkeit des LFV BB und seines Präsidenten gesichert werden kann. Der LFV BB ist Interessenvertreter der Feuerwehrkameraden im Land Brandenburg, nur ihnen verpflichtet, und deshalb muss er auch im Falle einer Vergütung seines Präsidenten aus dem Landeshaushalt sich kritisch zu Wort melden können.