Frage 11

Die Feuerschutzsteuer ist eine Verwendungszwecksteuer und soll dem Brandschutz zugutekommen. Diese Steuer wird zentral vom Bund erhoben und auf die Länder aufgeteilt.

 

Welche Vorstellungen haben Sie zur Verwendung der Feuerschutzsteuer?

 

 

Die nach dem im Feuerschutzsteuergesetz definierten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilten Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer kommen ausdrücklich Maßnahmen des Brandschutzes zugute. Die konkrete Verwendung dieser Einnahmen werden wir mit den jeweils zuständigen Mitgliedern der Landesregierung sowie dem Landesfeuerwehrverband abstimmen, um die bestmögliche Verwendung sicherzustellen.

Die Feuerschutzsteuer ist Teil des Landeshaushalts und sollte in der vereinnahmten Höhe für Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes verwendet werden.

Die Feuerschutzsteuer ist zweckgebunden und kommt dem Brandschutz zugute.

Es sollte den örtlichen Feuerwehren direkt zu Gute kommen.

Die Feuerwehr wird ausschließlich über die Feuerschutzsteuer finanziert. Nach § 44 Abs. 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (BbgBKG) ist das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer vorrangig für die Sicherstellung der öffentlichen Feuerwehren zu verwenden. Die bedarfsgerechte Verteilung der Mittel erfolgt nach der Einwohnerzahl der Gemeinden.

Hier sollte analog wie in den Kommunen vorgegangen werden, d.h. dass ein Teil des Haushalts als Feuerwehrhaushalt definiert und von den Feuerwehren mit Ideen und Forderungen untersetzt wird. Es sollten hierzu Maßnahmen finanziert werden, welche nicht der brandschutztechnischen Verantwortung der Kommunen als Träger des Brandschutzes unterliegen.