Hinweise für die „Erstellung von Feuerwehrplänen“ und Fachempfehlung zur „Beurteilung von Abweichungen der Mindestgrößen von Rettungsfenstern“

Der Fachausschuss „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ im LFV Brandenburg hat Hinweise für die „Erstellung von Feuerwehrplänen“ sowie eine Fachempfehlung zur „Beurteilung von Abweichungen der Mindestgrößen von Rettungsfenstern“ erstellt.
Hinweise für die „Erstellung von Feuerwehrplänen“
Die Hinweise für die „Erstellung von Feuerwehrplänen“ richtet sich an Personen, die Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte einer baulichen Anlage sind und für die Feuerwehrpläne erforderlich sind. Dieser Hinweis richtet sich gleichermaßen an die fachkundigen Personen, die mit der Erstellung von Feuerwehrplänen beauftragt sind. Er soll dazu dienen, dass im Land Brandenburg zukünftig sichergestellt ist, dass Feuerwehrpläne einheitlich nach der aktuellen DIN 14095:2024-02 erstellt werden.
Hier die Fachempfehlung für die „Erstellung von Feuerwehrplänen“ downloaden.
Fachempfehlung zur „Beurteilung von Abweichungen der Mindestgrößen von Rettungsfenstern“
Im Rahmen der Beteiligung im Genehmigungsverfahren für Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird oftmals der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr realisiert. Es ist allerdings häufig der Fall, dass die als Rettungsweg vorgesehenen Fenster nicht die vom Gesetzgeber aktuell geforderten Mindestgrößen aufweisen. Eine Abweichung von diesen Vorgaben ist regelmäßig zu prüfen und bedarf einer sorgfältigen Einschätzung. Diese Prüfung ist nicht selten umfangreich, da es nur wenige konkrete Anhaltspunkte gibt und die Beurteilung größtenteils auf praktischen Erfahrungen aus Einsätzen beruht. Die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Abweichung kann demnach je nach Einzelfall variieren.
Ziel ist es, den an der Planung Beteiligten die Beurteilung und Entscheidung über die Zulässigkeit der Abweichungstatbestände zu erleichtern. Hierbei soll sie insbesondere die Feststellung unterstützen, bis zu welchem Grad eine Unterschreitung der Mindestgrößen möglich ist, ohne dass von keiner konkreten Gefahr ausgegangen werden muss.
Hier die Fachempfehlung zur „Beurteilung von Abweichungen der Mindestgrößen von Rettungsfenstern“ downloaden.