Bundesweiter Warntag 2020

Am 10. September sollen um 11:00 Uhr sämtliche vorhandene Warnmöglichkeiten in Deutschland ertönen. Erstmals seit der Wiedervereinigung wird an diesem Tag ein bundesweiter Probealarm durchgeführt. Dafür werden alle Warnsysteme, wie Radio, Fernsehen, soziale Medien, die Warn-App NINA, Sirenen, Lautsprecherwagen und digitale Werbetafeln genutzt.
„Der Landesfeuerwehrverband begrüßt die Einführung des Warntages ausdrücklich. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger sich über die Alarmsignale zu informieren“, so Werner-Siegwart Schippel, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes.
Auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz wird der Warntag ab 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertretern gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das BBK, auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
Für den Fall einer Warnung wird bundeseinheitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton verwendet, zur Entwarnung ein einminütiger Dauerton.
Darüber hinaus sind die Sirenensignale bundesweit nicht vereinheitlicht. Informieren Sie sich über den jeweiligen Einsatz von Sirenen und die entsprechende Bedeutung der örtlichen Sirenensignale bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie unter https://warnung-der-bevoelkerung.de/