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Der Verband ist Mitglied im Deutschen Feuerwehrverband und wirkt aktiv in dessen Gremien mit. Zweck des Verbandes ist die Förderung des
Feuerwehr- und Brandschutzwesens.
Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Organe des Verbandes sind:
- die Delegiertenversammlung
- der Präsidialrat
- das Präsidium
Das Präsidium besteht aus:
- dem Präsidenten
- zwei Vizepräsidenten als Vertreter der ordentlichen Mitglieder
- einem Vizepräsidenten als gemeinsamen Vertreter der Landesgruppen (AG BF, AG HF und WFV).
Vorsitzender des Präsidiums ist der Präsident. Er und drei Vizepräsidenten sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB und werden auf die Dauer von vier Jahren von der Delegiertenversammlung
gewählt.
Zur Führung seiner Geschäfte wird ein Geschäftsführer berufen, der ehrenamtlich die in Borkheide bei der Landesprüfstelle eingerichtete
Geschäftsstelle leitet. Seit Bestehen des Landesverbandes konnte zeitweilig eine ABM-Kraft durch das Arbeitsamt zur Unterstützung des
Geschäftsführers zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin ist seit dem 01.07.02 befristet für zwei Jahre eine notwendige Hilfe aus dem Innenministerium für die Arbeit in der
Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt worden.
Die Geschäftsstelle der Landesjugendfeuerwehr in Zeuthen ist seit 1998 mit einer Jugendbildungsreferentin ständig besetzt, die
Personalkosten trägt der Landesjugendring.
Der LFV BB e. V. und die Landesjugendfeuerwehr finanzieren sich aus:
- Beiträgen ihrer Mitglieder
- Spenden
- Landeszuschüssen
- Zuwendungen aus der Lottokonzessionsabgabe
Der Gesamthaushalt beläuft sich jährlich auf durchschnittlich 200 T EUR, Einnahmen sowie Ausgaben.
Die Kontrolle über die Finanzgeschäfte werden in ihrer Gesamtheit von einem ehrenamtlichen Schatzmeister wahrgenommen.
Der LFV BB e. V. ist alleiniger Listenführer (Arbeitnehmerseite) der Feuerwehr Unfallkasse Brandenburg und ist vertreten:
- in der Vertreterversammlung (4 Kameraden)
- im Vorstand (2 Kameraden)
- im Rentenausschuss (3 Kameraden) und
- im Widerspruchsausschuss (2 Kameraden)
Der LFV BB e. V. stellt Mitglieder für die Prüfungskommission der Landesfeuerwehrschule Brandenburg und ist im Brandschutzbeirat des
Ministers des Innern (BSchG § 28) vertreten.
Detailierte Informationen finden Sie in unserer Satzung, die Sie unter Dokumente downloaden können.
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