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Unser Strategiepapier |
Der LFV Brandenburg verfolgt eine langfristige Strategie. Um unsere Positionen besser vertreten zu können, haben wir ein Strategiepapier beschlossen.
Da sich einige Grundlagen, auf denen unsere Strategie basierte, verändert haben sowie einige Positionen daraus verwirklicht werden konnten, haben wir dieses Strategiepapier überarbeitet und fortgeschrieben. |
Das Strategiepapier 2000 hat uns und dem Land Brandenburg geholfen, die Brandsicherheit weiter zu erhöhen und die Akzeptanz der
Feuerwehren mit ihren Verbänden ist gestiegen.
Wie auf Bundes-, Landes- und anderen Führungsebenen agiert wird, gibt berechtigten Anlass zur Sorge, dass Einrichtungen und
Strukturen aufgegeben werden, deren Bedarf weiterhin besteht und deren Fehlen auf lange Sicht der Gesellschaft teuer zu stehen kommt.
Aus diesem Grund hat der Landesfeuerwehrverband beschlossen, das Strategiepapier "Feuerwehr 2000" in Brandenburg abzurechnen und ein II. Strategiepapier zu erarbeiten. Dieses Strategiepapier soll auf Probleme und Entwicklungen im Brandschutz aufmerksam machen,
Lösungswege aufzeigen und als Informations- und Entscheidungsvorschlag für die kommunalen und politischen Entscheidungsträger
dienen.
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Unsere 15 Grundsatzthesen waren Arbeitshilfen in der Landesregierung, in den Kreisverwaltungen und in der Politik. Fast alle
Fraktionen und der Innenausschuss des Landtages führten mit uns Gespräche zur Realisierung des Strategiepapiers.
- Was haben wir mit den 15 Grundsatzthesen erreicht?
- Wie ist der Erfüllungsstand?
- Welche Probleme müssen wieder oder neu aufgenommen werden?
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Bei der anstehenden Novellierung des BSchG fordert der LFV, dass das Mitsprache- und Anhörungsrecht vor wichtigen Entscheidungen auf
dem Gebiet des Brandschutzes gesetzlich verankert wird und der Brandschutzbeirat - bei allerdings höherer Effizienz und Bedeutung -
erhalten bleibt. Demnach haben die Landesregierung und die Landkreise die Pflicht, bei wichtigen Entscheidungen den Landesfeuerwehrverband
bzw. seine nachgeordneten Gliederungen (Kreisfeuerwehrverbände) zu hören.
Was wurde erreicht?
Bei der Gestaltung und Erarbeitung des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechtes hat sich der LFV mit
mehreren Änderungsvorschlägen eingebracht und diese vor dem Innenausschuss des Landtages verteidigt. Das Mitspracherecht des
Landesfeuerwehrverbandes ist im § 31 verbrieft und Bestandteil des Gesetzes. Nach wie vor müssen der LFV und die Kreis- und
Stadtfeuerwehrverbände bei allen Entscheidungen, die das Feuerwehrwesen betreffen, gehört werden.
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Der LFV hält angesichts der Gefahrenpotentiale und der Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe 1997 an der Oder ein flächendeckendes
Brandschutzsystem im Land Brandenburg für unerlässlich. Aus kurzfristigen Finanzgründen geplante Auflösungen von Feuerwehreinheiten
zerstören die gewachsenen Strukturen der Ehrenamtlichkeit auf Dauer, die dann kaum wieder reaktiviert werden können. Gleichzeitig
entfällt die Ortskunde, die oftmals den Einsatzerfolg in den ersten Minuten garantiert.
Was wurde erreicht?
Im Wesentlichen ist ein flächendeckendes Brandschutzsystem im Land Brandenburg gegeben und durch das Gesetz zur Neuordnung des
Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg geregelt. Das Elbehochwasser 2002, die Deponiebrände in Oranienburg,
Berlin und Bernau haben die Wirksamkeit der Brandschutzeinheiten unter Beweis gestellt. Die durchgängige Ausrückeeinsatzbereitschaft in Normbesetzung an Wochentagen ist am Tage nicht in allen Wehren gegeben, weil sich
die Bedingungen des Arbeitsmarktes stark im Brandschutz verändert haben und die demographische Entwicklung erste Wirkungen zeigt.
Einige örtliche Feuerwehreinheiten wurden aus der Alarm- und Ausrückeordnung wegen Nichtvorhandensein von ausgebildeten Einsatz-
und Führungskräften heraus genommen, so im LK Potsdam-Mittelmark. So eine Handlungsweise ist nicht statthaft , denn das ist ein
Organisations-verschulden. Außerdem geht der wichtige Faktor Ortskunde verloren.
Im Land Brandenburg ist der Grundschutz der Bevölkerung im Brandschutz noch gewährleistet.
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Der LFV hält es für dringend geboten, das Waldgesetz und ggf. das BSchG dahingehend zu ändern, dass die Einheit zwischen
vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz gewahrt bleibt. Dies betrifft im Einzelnen eine wirksame Waldbrandfrüherkennung
(funktionstüchtige Feuerwachtürme, Luftbeobachtung, die Sicherstellung der Löschwasserversorgung und Angriffswege der Feuerwehr)
sowie eine Regelung zur Waldbrandnachsorge (Brandwache/Übergabe der Brandflächen) - unabhängig von der Eigentumsform. Bei der
anstehenden Forstreform müssen die Belange des Waldbrandschutzes (Besetzung der Türme, Einsatzbereitschaft der Waldpflüge,
Wasserwagen u. v. a. m.) berücksichtigt werden. In diesem Rahmen hält es der LFV für sachgerecht, dass für die vorgenannten
Maßnahmen das Land auch die Kosten trägt.
Was wurde erreicht?
Das Waldgesetz sowie das Brandschutzgesetz wurden 2004 geändert. Dabei wurde die Einheit zwischen vorbeugendem und abwehrendem
Brandschutz gewahrt. Durch das neue Brandenburgische Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 24. Mai 2004 und das neue Waldgesetz
des Landes Brandenburg vom 20. April 2004 wurde u. a. eine praktische und gute Lösung für Stellung von Brandwachen bzw. Übergabe
von Brandflächen erzielt. So wurde durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) - heute
Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) - mit Erlass vom 19. Juli 2004 bestimmt, dass zukünftig
der Waldbesitzer/Waldeigentümer bzw. die zuständige Forstbehörde für die Gestellung einer Brandwache Verantwortung zeichnen.
Auch wurde in Zuständigkeit des MLUV für den wichtigen Bereich des vorbeugenden Waldbrandschutzes erreicht, dass bis zum Ende des
Jahres 2006 ein flächendeckendes digitales Kameraüberwachungssystem für die hochgradig gefährdeten Wälder im Land Brandenburg
installiert wurde und wird. Als das besonders waldbrandgefährdetste Bundesland innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
konnten hinsichtlich der organisatorischen Maßnahmen für die Waldbrandbekämpfung aus der Luft (Hubschrauber/Bambi Bucket/Fire Flex
Tank) in den letzten Jahren bundesweit Maßstäbe vorgegeben werden.
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Der LFV kann sich nicht mehr damit einverstanden erklären, dass die Feuerwehren vermehrt zu Aufgaben herangezogen werden, wofür sie
nicht zuständig sind. Bei den zuständigen Stellen z. B. Straßenbaulastträger, Deutsche Bahn AG, Bundeswehr hat die Landesregierung
verstärkt dafür zu sorgen, dass eigene Vorsorgemaßnahmen (z. B. Bereitschaftssysteme, Notfallmanagement, ...) zur Gefahrenabwehr
getroffen werden.
Was wurde erreicht?
Hinsichtlich der Problematik über die Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen gaben das Ministerium des Innern
und das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr im November 2000 eine Verwaltungsvorschrift "Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - Beseitigung von Verunreinigungen auf
öffentlichen Straßen" mit einer Befristung auf zwei Jahre heraus. Zielstellung war es, die Aufgaben und Zuständigkeiten bei der
Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen im Hinblick auf das Brandschutz-, Verkehrs- und Polizeirecht als
gemeinsame Verwaltungsvorschrift für die Vollzugsbehörden im Komplex zu erläutern und klarzustellen. Da es nach Ablauf der
Befristung immer noch Probleme bei den Trägern des Brandschutzes hinsichtlich dieses Aufgabenbereiches gab, wurde die Gültigkeit
des Erlasses seitens des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium um weitere zwei Jahre bis zum 31.
Dezember 2004 verlängert. Da es sich im Wesentlichen bei diesem Erlass um eine Vorschrift mit erläuterndem Charakter handelt,
wurde einer weiteren Verlängerung der Gültigkeit als Verwaltungsvorschrift trotz auftretender Vollzugsprobleme, insbesondere unter
dem Gesichtspunkt des Abbaues von Normen und Standards, nicht mehr stattgegeben. Um weiterhin eine einheitliche und
zuständigkeitsmäßige Aufgabenerledigung bei der Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen zu gewährleisten,
wurde den Aufgabenträgern die sinngemäße Anwendung dieses Erlasses empfohlen. Durch die Gründung der Autobahnpolizei hat sich die
Zusammenarbeit auf den Autobahnen wesentlich verbessert.
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Der LFV vermisst zur einheitlichen Durchsetzung der in Rechts- und Verwaltungsvorschriften gesetzten Standards das Engagement der
Aufsichtsbehörden (oberste und untere Aufsichtsbehörde) und fordern verstärkt die Wahrnehmung des im § 26 BSchG festgeschriebenen
„Weisungsrechtes“ zur einheitlichen Entwicklung des Brandschutzes im Land Brandenburg.
Was wurde erreicht?
Auf diesem Gebiet hat sich wenig getan. Ausdruck dafür sind die bei den Deponiebränden vorgefundenen Bedingungen, wie
Nichteinhaltung der Stapelhöhen und -größen, Löschwasser-bereitstellung sowie Brandbekämpfungsschneisen. Von der Möglichkeit
der im § 49 enthaltenen Ermächtigung des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom
24. Mai 2004 wurde bis heute kein Gebrauch gemacht, obwohl einige zurzeit bestehende Rechtsverordnungen nicht mehr den heutigen
Anforderungen entsprechen. Bedauerlich ist, dass die Rauchmelderpflicht trotz dringender Appelle des LFV in Wohnstätten in der
Bauordnung nicht festgeschrieben wurde.
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Der LFV erwartet von der Politik und Landesregierung, dass die Absicht zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Feuerwehren
im Koalitionsvertrag sowie der im Bericht des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder zur
„Erhaltung und Förderung der Attraktivität der ehrenamtlichen Tätigkeit“ aufgezeigten Maßnahmen umgesetzt und mit konkreten Maßnahmen
untersetzt werden. In diesem Zusammenhang hält es der LFV nach wie vor für kleinlich, die Auszeichnung 50-jährige aktive Mitgliedschaft
nur auf einen Teil (Stichtag: 1. Januar 1949) zu beschränken. Wir fordern deshalb eine Korrektur.
Was wurde erreicht?
In Gesprächen mit Politikern aller Parteien kam immer die große Wertschätzung der ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer zum
Ausdruck. Die Landes- und Kommunalpolitiker sind sich der Bedeutung einer Freiwilligen Feuerwehr, die über das Maß der
Einsatztätigkeit weit hinausgeht, wohl bewusst. Es ist zu erkennen, und dazu hat nicht unwesentlich unser Innen-minister
beigetragen, dass das Ehrenamt in den vergangenen Jahren eine Aufwertung erfahren hat. Die Praxis in den Feuerwehren zeigt,
dass seit der Einführung der Medaille für Treue Dienste in Gold Sonderstufe 50-jährige Zugehörigkeit, alle Kameradinnen und
Kameraden, die länger als 50 Jahre Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr waren oder sind, diese Medaille durch den Träger des
Brandschutzes erhalten haben. Bis zum heutigen Tag wurden 3.390 Medaillen für Treue Dienste in der Sonderstufe für 50-jährige
Zugehörigkeit verliehen. Mit dem Förderschild "Partner der Feuerwehr" wurden 62 Unternehmen ausgezeichnet. In zwei Kreisen
wurden je 10 Förderschilder verliehen, in einigen Kreisen nur 1 - 2 und in 2 Stadtfeuerwehrverbänden noch keins. Bei den letzt
genannten wird die Partnerschaft mit den Unternehmen vernachlässigt.
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Der LFV hält es für legitim und aus moralischen Gesichtspunkten für sachgerecht, eine angemessene finanzielle Unterstützung seitens
der Landesregierung und Träger des Brandschutzes einzufordern. Dies betrifft Mittel für die Unterstützung der personellen und
sächlichen Arbeitsbedingungen der Geschäftsstelle des LFV, der Arbeit des Landesjugendfeuerwehrverbandes sowie die Übernahme der
Mitgliedsbeiträge durch die Träger des Brandschutzes.
Was wurde erreicht?
Die jährliche Zuwendung (Landeszuschuss) durch das Innenministerium ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich bereitgestellt und
seit 2004 um 10.000 Euro/Jahr erhöht. Zusätzlich flossen Lottomittel in nicht unerheblichem Umfang für Maßnahmen der
Jugendfeuerwehr, der Frauen- arbeit und des Wettkampfsportes. Dem LFV wird in der LSTE (Dienstort Borkheide) ein Raum für die
Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen beteiligt sich an der
Finanzierung des Koordinators für Jugendfragen. Die Jugendfeuerwehr erhält Unterstützung durch das Ministerium des Innern und
das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Zu einem Problem kann es kommen, wenn Kommunen im Zuge der
knappen Kassen die Mitgliedschaft im Verband in Frage stellen oder die Beiträge nicht mehr aufbringen wollen. Den Trägern des
Brandschutzes muss aber klar sein, dass der Jahresbeitrag ein Mitgliedsbeitrag ist und keine freiwilligen Zuwendungen. Der
Verbandsbeitrag für den Feuerwehrangehörigen beträgt nur ein Bruchteil der sonstigen Kosten für die Feuerwehr. Die Notwendigkeit
des Feuerwehrverbandes mag auf Anhieb einem Außenstehenden nicht immer sofort einleuchten, die Führungskräfte wissen aber sehr
genau, dass z. B. das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz, zahlreiche andere Gesetze, Verordnungen und Erlasse ohne
Verbandsmitarbeit nicht so aufgaben- und sicherheitsorientiert ausgefallen wären. Da es keine deutsche, keine brandenburgische und
keine Kreisfeuerwehr gibt, kann nur der Verband als Interessenvertreter der Feuerwehren auftreten.
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Der LFV geht angesichts komplizierter werdender Einsatzbedingungen, eines zunehmenden rechtlichen und verwaltungstechnischen
Aufwandes, der Gewährleistung der Tageseinsatzbereitschaft unter den Bedingungen einer sich ändernden Arbeitswelt, erhöhter
Anforderungen an die Sicherstellung und Organisation der Aus- und Fortbildung u. a. m. davon aus, dass zunehmend auch hauptamtliches
Personal eingesetzt wird. Dies betrifft z. B. auch die Funktionen des Landesbrandmeisters sowie der Kreisbrandmeister. Notfalls
muss dazu auch das BSchG entsprechend geändert werden.
Was wurde erreicht?
Im § 29 (Kreisbrandmeister, Landesbranddirektor) des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land
Brandenburg vom 24. Mai 2004 ist die Möglichkeit der Hauptamtlichkeit gegeben. Der LK Dahme-Spreewald hat einen hauptamtlichen
KBM bestellt und in einigen Kreisen sind die KBM ehrenamtlich tätig, aber in der Kreisverwaltung beschäftigt.
Durch die Gebietsreform entstanden im den amtsfreien Gemeinden und Ämtern Feuerwehren mit bis zu 17 Orts- und Ortsteilfeuerwehren
mit 900 Angehörigen. Diese Größenordnung ist mit reiner Ehrenamtlichkeit nicht mehr händelbar, deshalb sind in vielen Freiwilligen
Feuerwehren hauptamtliche Gerätewarte angestellt.
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Der LFV sieht die Landesregierung in der Pflicht, den weiteren Ausbau bzw. die Rekonstruktion der Landesschule in Eisenhüttenstadt
auf der Grundlage der dem LFV zur Meinungsäußerung vorliegenden Konzeption ab 2002 zu beschließen und umzusetzen. Dies wird als
essentielle Frage für die Erreichung eines einheitlichen Ausbildungsniveaus im Land Brandenburg angesehen.
Was wurde erreicht?
Die Konzeption zum weiteren Ausbau der Landesschule ist vom Ministerium des Innern bestätigt worden und mit dem Ministerium der
Finanzen dahingehend abgestimmt, dass sie in 3 Bauabschnitten schrittweise umgesetzt wird. Der Bauabschnitt 01 ist fertig gestellt
und der Bauabschnitt 02 befindet sich in der Phase des Rohbaues mit der Zielstellung, die Neubauten Ende 2005 zu übergeben. Mit
Dankbarkeit ist festzustellen, dass die Landesregierung konsequent an dem Gesamtprojekt - trotz schwieriger Haushaltslage - festhält.
Folgende Zeitabläufe sind nach jetzigem Stand vorgesehen:
Bauabschnitt 01: "Bettenhaus" |
Das Bettenhaus wurde am 23. Juni 2004 feierlich in Betrieb genommen. |
Bauabschnitt 02: "Atemschutzzentrum, Werkstatt- und Garagenkomplex |
Für diesen Bauabschnitt ist die Haushaltsunterlage BAU erstellt und haushaltstechnisch festgesetzt. Am 01.11.2004 haben die Baumaßnahmen begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende 2005 geplant. |
Bauabschnitt 03: "Lehrgebäude 2" |
Die nutzerseitigen Vorbereitungen sind erfolgt. Im Oktober 2004 wurde vom MI der Bauantrag gestellt. Die Haushaltsunterlage BAU soll Nov. 2005 vorgelegt werden. |
| "Brandhaus, Übungshalle, Rekonstruktion des Versorgungsbereiches" |
Auch hier sind die Vorbereitungen bereits abgeschlossen. Dieser Bauabschnitt soll gleichzeitig mit dem Bauabschnitt 03 beplant werden. Der Planungsauftrag für das Liegenschafts- und Bauamt liegt vor. |
Insgesamt sollten dann ca. 14 - 16 Mio. Euro verbaut werden. Im Jahr 2010 soll die gesamte Liegenschaft funktionstüchtig dem Nutzer übergeben werden.
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Der LFV wehrt sich vehement gegen jegliche Absichten, die LSTE (Technische Einrichtung Borkheide) angesichts einer sachkompetenten
Komplettbetreuung der technischen Einsatzbereitschaft der Feuerwehren rund um die Uhr aufzulösen bzw. zu privatisieren. Ihre
Leistungsbereitschaft und Fähigkeit hat sie im Rahmen des Oderhochwassers bewiesen. Abstriche in diesem sensiblen und
sicherheitsrelevanten Bereich angesichts der Möglichkeit des Eintretens künftiger ähnlicher Großschadensereignisse zuzulassen, ist
politisch nicht zu verantworten. Eine Entscheidung, die zu weiteren Belastungen insbesondere bei den über 50.0000 Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehren und Helfern des Katastrophenschutzes führt, würde nicht zuletzt bei diesen ehrenamtlichen Kräften auf
völliges Unverständnis stoßen.
Was wurde erreicht?
Der LFV stellte klar, dass angesichts der Kompetenz und Leistungsbereitschaft der LSTE - was sie besonders bei der Bekämpfung der
Hochwasserkatastrophe 1997 an der Oder bewiesen hat - eine Ausgliederung bzw. Privatisierung aus der Sicht des LFV nicht
mitgetragen werden kann. Mit Besorgnis und Unverständnis nehmen wir nun wieder zur Kenntnis, dass von diesem Vorhaben die
Landesregierung noch immer nicht abgerückt ist und ein Prüfauftrag zur Schließung bzw. Übertragung auf die kommunale Ebene bzw.
Finanzierung aus dem Finanzausgleichsgesetz erteilt wurden. Inzwischen sind weitere relevante Ereignisse, wie die verheerenden
Terroranschläge vom 11. September 2001, die Hochwasserkatastrophe 2002 an der Elbe, die Großwaldbrände 2003 im Raum Jüterbog und
nicht zuletzt die Terroranschläge vom März 2004 in Madrid hinzugekommen, die mehr denn je die Notwendigkeit der LSTE begründen.
Das seit Mai 2004 in Kraft getretene Brand- und Katastrophenschutzgesetz definiert klar die zentralen Aufgaben auf dem Gebiet des
Brand- und Katastrophenschutzes. Es macht Sinn, diese Aufgaben zu bündeln und der LSTE als Kompetenzzentrum für die integrierte
Gefahrenabwehr zu übertragen. Die Aufgaben der Gefahrenabwehr gehören zum Kernbereich des staatlichen Handelns. Hier dürfen
keine Abstriche zugelassen werden. Die von der IMK beschlossene Strategie zum Schutz der Bevölkerung verlangt, auch im Land
Brandenburg entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Die Feuerwehren im Land Brandenburg sind an ihren Leistungsgrenzen angelangt.
Sie können die anstehenden Probleme der täglichen Gefahrenabwehr - auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung - kaum mehr
leisten und brauchen entsprechende Unterstützung, insbesondere auch bei der Gewährleistung der technischen Einsatzbereitschaft.
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Der LFV fordert die Kreisfeuerwehrverbände auf, gemeinsam mit den Landkreisen, Kreisbrandmeistern und Trägern des Brandschutzes
dafür Sorge zu tragen, dass eine auf hohem Niveau befindliche Standortausbildung sowie weitergehende Ausbildung mittels ausreichend
vorhandenen und ausgebildeten Kreisausbildern durchgeführt wird und die dafür notwendigen Finanzmittel eingestellt werden. Es ist
notwendig, dass in den Landkreisen geeignete Ausbildungszentren eingerichtet und unterhalten werden.
Was wurde erreicht?
In den Kreisen sind Ausbildungszentren eingerichtet und funktionsfähig. Die Nutzungsfrequenz ist aus organisatorischen und
territorialen Gründen sehr unterschiedlich und noch nicht überall befriedigend. Durch die weitere Qualifizierung von
Kreisausbildern und das Engagement anderer befähigter Kameraden konnte die Ausbildung quantitativ und qualitativ verbessert
werden. Das betrifft die klassische Kreisausbildung, wie Atemschutz, Truppführer, Maschinist-Löschfahrzeuge usw. als auch
weitergehende Maßnahmen zur Festigung des taktischen Wissens und zur Unfallverhütung. Als Beispiel soll das Fahrsicherheitstraining
genannt werden. Dafür werden an der LSTE Moderatoren ausgebildet. Zur Zeit sind im Land Brandenburg 40 Moderatoren verfügbar.
Die Vorbereitung der Kameradinnen und Kameraden auf den Besuch eines Führungslehrganges ist für einen erfolgreichen Abschluss
maßgeblich. Beispielhaft sind die Bemühungen des Kreises Ostprignitz-Ruppin zu nennen, die ihre Kameraden so vorbereiten, dass sie
mit einem guten Abschluss und einem Erfolgserlebnis in ihre Wehren zurückkehren. Die Ausbildungsordner der LSTE für "Atemschutz"
und "Maschinist-Löschfahrzeuge" sind den Kreisen übergeben und ein hervorragendes Handwerkzeug für die Ausbilder. Um so
wichtiger ist es, den Ausbildungsordner "Truppmann/Truppführer" so schnell als möglich fertig zu stellen.
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Der LFV hält es in Hinblick auf den nach wie vor bestehenden Nachholbedarf hinsichtlich der materiell-technischen Basis und im
Ergebnis der Analyse des Fahrzeugbestandes für dringend geboten, Investitions- und Fördermittel im vermehrten Umfang (zu mindestens
muss das Niveau von 1993/94 wieder erreicht werden) durch das Land (Einrichtung eines begrenzten „Sonderfonds“ im Ministerium des
Innern für kreisübergreifende projektbezogene Förderungen), die Landkreise (Investitionspauschale) und die Träger des Brandschutzes
zur Verfügung zu stellen. Dazu gibt es im Hinblick auf die Gewährleistung eines auf hohem Niveau befindlichen Brandschutzes sowie
Eigenschutzes (Unfallschutz) keine Alternative.
Was wurde erreicht?
Hier muss festgestellt werden, dass ein grundlegender Durchbruch nicht erreicht werden konnte. Die Beschaffungszahlen von
Fahrzeugen sind rückläufig, was den Trend der Veralterung im Durchschnitt nicht angemessen begegnen kann. Positiv ist aber zu
sehen, dass die Problematik der Feuerwehrgerätehäuser - bis auf Ausnahmen - im Land grundsätzlich als gelöst eingeschätzt werden muss.
Investitionen im Brandschutz wurden mit sehr unterschiedlichem Niveau in den Städten und Landkreisen getätigt. Ein "Sonderfonds"
zur Förderung überörtlicher bzw. zugewiesener Aufgaben ist weiterhin im Ministerium des Innern nicht eingerichtet worden; wird aber
für notwendig gehalten. Dies gilt in erster Linie für die Gewährleistung der überörtlichen Hilfe durch kostenintensive
Spezialeinsatzfahrzeuge, wie Gerätewagen-Gefahrgut, Rüstwagen, Einsatzleitfahrzeuge und Hubrettungsfahrzeuge. Es bleibt
abzuwarten, wie sich der Übergang zur Finanzierung der Kommunen mittels dem neuen Finanzausgleichsgesetz auf die Investitionen im
Brandschutz auswirken.
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Der LFV hält es für unabdingbar, dass in den Berufsfeuerwehren des Landes das derzeitige vorhandene Leistungsniveau gehalten wird
und keine weiteren Abstriche zugelassen werden. Dies betrifft in erster Linie die Erhaltung der Mindestfunktionsstärke von 14
Funktionen (Löschzug), die Einhaltung der Hilfsfrist von 13 Minuten bei einem Erreichungsgrad von 80 % sowie die verstärkte
Wahrnehmung des Rettungsdienstes. Damit stellen die Berufsfeuerwehren für die Bevölkerung ein einheitliches „Kompetenzzentum“ für
alle Notfälle dar. Dies trifft sinngemäß auch auf die Werkfeuerwehren zu. Es müssen neue Standards für Werkfeuerwehren definiert
werden und es ist dem Trend des Personalabbaues und der Privatisierung um jeden Preis zu Lasten der Sicherheit entgegenzuwirken.
Was wurde erreicht?
Das Leistungsniveau der Berufsfeuerwehren des Landes Brandenburg konnte gehalten und weiter optimiert werden. Insbesondere die
Qualifizierung des Mitarbeiterbestandes auf dem Gebiet der Technischen Hilfeleistung, des ABC-Schutzes, des Rettungsdienstes und
zur Wahrnahme von Führungsfunktionen bei besonderen Schadenslagen wurde verbessert. Neuen Herausforderungen, wie terroristische
Bedrohungslagen oder Ausbreitung neuartiger Seuchen, haben sich die Berufsfeuerwehren mit entsprechenden Einsatzkonzepten gestellt.
In mehreren Berufsfeuerwehren konnte die bauliche Situation in den letzten Jahren erheblich verbessert werden. Anlass zur Sorge
besteht hinsichtlich des Alters des Fahrzeug- und Ausrüstungsbestandes. Aufgrund zu geringer jährlicher Investitionen wächst das
Durchschnittsalter der Technik stetig an. Neben den daraus resultierenden jährlich höheren Reparaturkosten sind es die mit den
Werkstattaufenthalten einhergehenden Ausfallzeiten, die langfristig den Einsatzwert der Berufsfeuerwehren gefährden. Die
Anzahl der Werkfeuerwehren hat sich von 8 im Jahre 2000 auf 11 erhöht. Die Werkfeuerwehren sind integrierter Bestandteil der
betrieblichen Gefahrenmanagement-systeme geworden. Durch ihr breites Leistungsspektrum und die sehr gute Ausbildung der
Feuerwehrangehörigen hat sich ihre Stellung in den Unternehmen manifestiert. Die regelmäßigen Leistungsüberprüfungen durch das
Ministerium des Innern, mit Beteiligung des Werkfeuerwehrverbandes, haben die Wertigkeit der Werkfeuerwehren insgesamt erhöht und
stellen ein hohes Niveau sicher. Das Zusammenwirken mit den öffentlichen Feuerwehren ist wesentlich effektiver geworden.
Der Trend des Personalabbaus konnte nur teilweise beeinflusst werden. Die Werkfeuerwehren haben keine personellen Reserven über das
absolut notwendige Maß hinaus und damit ihre Leistungsgrenzen erreicht. Sie werden nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten
betrachtet und bilden in den Unternehmen keine Ausnahme. Die Privatisierung von Werkfeuerwehren und damit verbundener
Qualitätsverlust ist im Land kein Trend geworden. Mehre beabsichtigte Privatisierungen wurden nach Bewertung der Angebote der
Dienstleister nicht realisiert. Bemessungsgrundlagen für Werkfeuerwehren, also neue Standards, werden momentan in den Gremien
des Werkfeuerwehrverbandes Deutschland e.V. erarbeitet.
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Der LFV ist in Anlehnung an den Landesrettungsdienstplan der Auffassung, dass im ländlichen Bereich bei der Konzipierung der
Gefahrenabwehr (Grundschutz) eine Hilfsfrist von 15 Minuten zu Grunde gelegt werden muss, ggf. ist dies gesetzlich zu verankern.
Die im Anhang zum Runderlass III Nr. 34/94 gegebenen Richtwerte zur Fahrzeugausstattung sind nicht als Dogma zu betrachten, sondern
diese sind jeweils den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Überzogene Wunschvorstellungen einzelner Feuerwehrführungskräfte müssen
allerdings dabei außen vor bleiben.
Was wurde erreicht?
Es ist nicht gelungen, eine Hilfsfrist von 15 Minuten im BbgBKG v. 24. Mai 2004 gesetzlich in Anlehnung an den
Landesrettungsdienstsbedarfsplan zu verankern. Der vorliegende Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zum BbgBKG sieht ebenfalls
keine genaue Vorgabe einer Hilfsfrist vor. Dies erschwert für die Kommunen die Ermittlung einer kommunalen
Gefahrenabwehrbedarfsplanung in seiner Gesamtheit.
Differenziert nach unterschiedlichen Einsatzarten (z.B. Wohnungsbrand, Technische Hilfeleistung) sind für das Eintreffen der
Feuerwehren folgende Qualitätskriterien festzulegen:
• In welcher Zeit - Hilfsfrist?
• Wie viel Mannschaft und Gerät - Funktionsstärke?
• In wie viel Prozent der Fälle wird dieses Ziel erreicht - Erreichungsgrad des Schutzzieles?
Die Hilfsfrist sowie die Funktionsstärke sind durch feuerwehrtaktische Anforderungen weitgehend
festgelegt (z.B. AG Berufsfeuerwehren), bei der festzulegenden Höhe des Erreichungsgrades besteht in Rahmen des BbgBKG ein
politischer Entscheidungsspielraum. Die kommunalen Politiker legen somit die politisch gewollte und zu verantwortende Qualität der
Gefahrenabwehr fest. Hierbei konkurrieren natürlich die Faktoren "Bedürfnis nach Sicherheit" und "Kosten" miteinander
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Der LFV ist der Auffassung, dass der selbstlose Einsatz aller Feuerwehrangehörigen die uneigennützige ehrenamtliche Tätigkeit auf
allen Ebenen unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten öffentlichkeitswirksam dargestellt werden muss. Dazu gehört u. a. auch, dass
die Fachzeitschrift „Einsatz für Brandenburg“ weiter profiliert, finanziell durch das Land unterstützt und von den Trägern des
Brandschutzes und Feuerwehren abonniert wird.
Was wurde erreicht?
Es ist dem LFV nicht gelungen, die Fachzeitschrift "Einsatz für Brandenburg" am Leben zu erhalten. Die Versuche, mit Appellen an
die Träger des Brandschutzes und an die Mitglieder der Feuerwehren heranzutreten, führten zu keinem Ansteigen der Abonnentenzahlen.
Weder das Innenministerium noch die Staatskanzlei sahen eine Möglichkeit, die Fachzeitschrift finanziell zu unterstützen. Es wurde
ein Angebot der Fachzeitschrift "Feuerwehr" angenommen, auf 4 Seiten im Innenteil des Blattes die wichtigsten Belange der
Feuerwehren und des Verbandes zu dokumentieren. Als weitere Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit wurde der Internetauftritt des LFV
und der LJF auf eine qualitativ höhere Stufe gestellt. Mit der Neubesetzung des FA Öffentlichkeitsarbeit hat der LFV die
Informationen nach innen und außen wesentlich verbessert. Durch die Zusammenlegung des Informationsblattes der LSTE mit den
"Brandenburgischen Nachrichten" des LFV haben sich die Informationsmöglichkeiten wesentlich verbessert.
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